Ahnenforschung Paap

altes hamburgisches Siegel

Quellen im Staatsarchiv Hamburg:

Staatsangehörigkeitsaufsicht


in den Registerbänden sind alle Bürger alphabetisch aufgeführt

Wer in Hamburg ein Geschäft treiben, ein Grundstück sich zuschreiben lassen oder sich verheiraten wollte, mußte Bürger werden oder für die Arbeitsaufnahme bzw. die Heirat mindestens Schutzverwandter werden. Wer gar ein Folium bei der Bank eröffnen oder Im- und Export nach der Zollordnung betreiben wollte, mußte daß wesentlich teurere Großbürgerrecht erwerben.

Der Erwerb des Bürgerrechtes kostete nach der Verordnung vom Oktober 1845 für die meisten 50 Mark, hinzu kamen 6 Mark und 8 Schilling für Stempel- und Schreibgebühren. Für Auswärtige, die verheiratet waren oder Kinder hatten und für über Vierzigjährige war es noch teurer, Bürgersöhne hingegen zahlten die Hälfte.

Voraussetzungen für das Erlangen des Bürgerrechts waren die Volljährigkeit (Männer 22, Frauen 18 Jahre), die Uniformierung, Bewaffnung und Übung nach den Bestimmungen des Bürgermilitärs und das Ausfüllen eines Abhörungsbogens der Wedde, zudem mußte ein Zeuge beigebracht werden. Für Auswärtige galten noch weitere Vorschriften, sie benötigten polizeiliche Führungszeugnisse, Nachweise, daß sie der Militärpflicht genüge getan hatten, die Entlassung aus ihrem bisherigen Staatsverband, auch mußten sie den mehrjährigen Aufenthalt in Hamburg nachweisen und Bürgen bringen.

Bürgerakte meines Ururgroßvaters

[Signatur Staatsarchiv Hamburg: 332-7 B I a Nr. 725/1849]

Fragebogen der Bürgerakte

Bürgerakte Nr. 725 anno 1849

Mein Ururgroßvater Johann Christian Heinrich Lose wurde am 22. Juni 1849 Bürger in Hamburg.

Auf dem 3-seitigen Fragebogen der Wedde mußte er Fragen zu Name und Geburt, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Beruf und Einkommen beantworten. Auf der dritten Seite erfolgten die Unterschriften des Bewerbers und seines beigebrachten Zeugen, der die Richtigkeit der Angaben bestätigen mußte. Außerdem finden sich Vermerke über die zum Nachweis vorgelegten Papiere, und wenn man Glück hat, liegen diese sogar noch heute in der Akte.

In der Akte meines Ururgroßvaters Johann Christian Heinrich Lose fand ich außer der Bescheinigung des Bürgermilitärs das Attest der Bewaffnungs-Kommission, auf dem die Bemerkung zu lesen ist, "Obiger Dienstpflichtiger ist wegen zu kleiner Maße zur Leistung der aktiven Dienstpflicht für untüchtig erklärt worden."

Attest der Bewaffnungskommission

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