Ahnenforschung Paap

altes hamburgisches Siegel

Quellen im Staatsarchiv Hamburg:

Vormundschaftsbehörde


der Vormund leistete einen Eid, in dem seine Pflichten aufgeführt wurden

Starb ein Familienvater, so wurde vor der Vormundschaftsbehörde geklärt, ob Vormünder für die minorennen Kinder bestellt werden müßten. War kein Vermögen vorhanden, welches zu verwalten wäre, konnte auf Vormünder auch verzichtet werden. Besondere Voraussetzungen mußten Vormünder nicht erfüllen und so leisteten meist männliche Verwandte oder Bekannte der Familie den Vormündereid. Ihrer damit eingegangenen Verpflichtung scheinen manche nur mangelhaft nachgekommen zu sein, jedenfalls fand ich in mehreren Akten den Hinweis, daß die zur Quittierung der Vormundschaft bei Volljährigkeit ihres Pupillen citierten Vormünder über den Verbleib ihrer Schutzbefohlenen keine Kenntnis hatten.

Vormundschaftsakte meines Urgroßvaters

[Signatur Staatsarchiv Hamburg 232-1 Serie I Nr. 8490]

nach dem Tod von J.H.C. Lose wurden die Kinder unter Vormundschaft gestellt

Die Mütter konnten nicht einfach im Namen ihrer Kinder handeln, im Gegenteil, sie waren nicht voll geschäftsfähig und wurden selber unter Curatel gestellt und erhielten einen Beistand, der ihre Angelegenheiten regelte. Vor einer Wiederverheiratung benötigten sie die Erlaubnis der Vormundschaftsbehörde. Die Akte, die nach dem Tod meines Ururgroßvaters Johann Christian Heinrich Lose angelegt wurde, enthält auch die Dokumente und Schreiben darüber, dass der zweite Mann meiner Ururgroßmutter einer Einkindschaftung der beiden Kinder aus erster Ehe zustimmte und somit die weitere Verantwortung für diese übernahm.

Die erhalten gebliebenen Akten der Vormundschaftsbehörde sind eine wahre Fundgrube, die unterschiedlichsten Informationen können sich darin befinden. So erfuhr ich aus der Akte, die nach dem Tod eines Bruders meines Ururgroßvaters angelegt wurde, daß dieser am 25.7.1866 nach längerer Krankheit im Alter von 40 Jahren an Luftröhrenschwindsucht starb. Seine Frau wurde dann am 17. August bei der Vormundschaftsbehörde vorstellig. Ihre wirtschaftliche Lage war sehr schlecht, da ihr Mann aufgrund seiner Erkrankung schon gut ein halbes Jahr nicht mehr als Rouleaumaler hatte arbeiten können und noch die Bezahlung von Miete und Arztrechnungen ausstand, doch Lucie Lose hoffte, sich und ihre vier Kinder im Alter von 3, 5, 7 und 9 Jahren durch Näharbeiten zu ernähren und bat, von einer Vormundschaft abzusehen. [Signatur Staatsarchiv Hamburg 232-1 Serie II Nr. 1208]

Aktenausschnitt

Es kam anders, in diesem Sommer 1866 verbreitete sich wieder einmal die Cholera in Hamburg und raffte auch Lucie Lose im Alter von nur 33 Jahren dahin. Innerhalb weniger Wochen waren die vier Kinder zu Waisen geworden.

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